Wie werden die Arztrechnungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgerechnet?
In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner des Arztes. Das bedeutet, dass Sie auch die Arztrechnungen erhalten und diese begleichen müssen. Sie können aber die Rechnungen bei Ihrer PKV einreichen und erhalten so die Leistungen zurückerstattet. Für teure Krankenhausaufenthalte oder ähnliches kann Ihre PKV eine Kostenübernahme-Erklärung ausstellen. Dann brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen und können direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
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