Altersrückstellungen in der PKV
Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die sogenannten Altersrückstellungen. Die Idee dahinter ist im Grunde ganz einfach. Um die Beiträge für die Versicherten im Alter möglichst niedrig zu halten, gibt es die Altersrückstellungen.
Altersrückstellungen bedeutet, dass jüngere Versicherte verhältnismäßig hohe Beiträge zur PKV leisten, die höher sind als die eigentlichen Kosten. Dadurch können Rücklagen gebildet werden, die die steigenden Krankheitskosten im Alter abdecken sollen. Durch das Prinzip der Altersrückstellungen wird Ihnen im Alter eine gewisse Beitragsstabilität gewährt, auch wenn Sie dann mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Kein individuelles Sparkonzept
Was Sie unbedingt bedenken sollten: Die Altersrückstellungen werden nicht für Sie persönlich angespart. Das heißt, Sie zahlen Ihren Beitrag in einen großen Topf – zusammen mit all denen, die sich für den gleichen Tarif bei derselben Versicherungsgesellschaft entschieden haben. Die angesammelten Altersrückstellungen kommen dann allen Versicherten eines Tarifs, die im gleichen Alter sind, zugute.
Daher haben private Versicherungsunternehmen ein großes Interesse daran, dass ihre Mitglieder möglichst lange im gleichen Tarif versichert bleiben – denn nur so kann ein großer Grundstock an Altersrückstellungen aufgebaut werden.
Neue Bestimmungen bei PKV-Wechsel
Bei einem Wechsel gab es vor dem 1. Januar 2009 andere Bestimmungen als heute. Wenn Sie vor dem 1. Januar 2009 Ihre private Krankenversicherung oder Ihren Versicherungstarif wechseln wollten, sind Ihre Altersrückstellungen in Ihrer bisherigen PKV verblieben. Was nicht allzu schlimm war – denn dafür konnten Sie ja von den Altersrückstellungen profitieren, die bereits in Ihrem neuen Tarif beziehungsweise bei Ihrer neuen PKV angespart worden waren.
Seit dem 1. Januar 2009 ist das anders: Seitdem können Sie Ihre Altersrückstellungen zu einem neuen Anbieter oder in einen neuen Tarif mitnehmen. Achten Sie aber trotzdem bei einem Wechsel darauf, dass es in Ihrem Tarif bereits langjährig Versicherte gibt – denn wie schon erwähnt: Altersrückstellungen sind keine individuellen Rücklagen, sondern funktionieren nur im Kollektiv.
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