Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei meiner privaten Krankenversicherung (PKV)?

Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungs- oder Kalenderjahres. Auch bei Beitragserhöhungen haben Sie das Recht zu kündigen. Eine besondere Kündigungsfrist kann beim Krankentagegeld zum Tragen kommen.

Wie werden die Arztrechnungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) abgerechnet?

In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner des Arztes. Das bedeutet, dass Sie auch die Arztrechnungen erhalten und diese begleichen müssen. Sie können aber die Rechnungen bei Ihrer PKV einreichen und erhalten so die Leistungen zurückerstattet. Für teure Krankenhausaufenthalte oder ähnliches kann Ihre PKV eine Kostenübernahme-Erklärung ausstellen. Dann brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen und können direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Der Arbeitgeber übernimmt (wie auch bei gesetzlich Versicherten) die Hälfte der Kosten bei Krankheit, Pflegeversicherung und Verdienstausfall. Der Zuschuss, der dabei zur PKV geleistet wird, beträgt maximal die Hälfte des Höchstsatzes in der GKV.

Kann meine PKV nachträglich meinen Beitrag erhöhen, wenn eine neue Krankheit auftritt?

Wenn der Vertrag bereits abgeschlossen ist, kann Ihre private Krankenversicherung (PKV) keine Beitragserhöhungen mehr aufgrund von Erkrankungen vornehmen. Nur falls Sie bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht haben, ist es Ihrer PKV erlaubt, nachträglich Ihren Beitrag zu erhöhen.

Welche Arzneimittel werden von meiner PKV bezahlt?

Ihre private Krankenversicherung (PKV) bezahlt Arzneimittel, die Sie vom Arzt verschrieben bekommen haben – selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Bedingungen.

Gilt meine private Krankenversicherung (PKV) weltweit?

Europaweit gilt der Versicherungsschutz Ihrer PKV unbegrenzt. Bei außereuropäischen Aufenthalten gilt er mindestens einen Monat. Für längere Aufenthalte kann eine längere Geltungsdauer vereinbart werden.

Was habe ich davon, wenn ich mit meiner PKV eine Selbstbeteiligung vereinbare?

Wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, dann reduziert sich Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag. Sie legen fest, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Jahr sein soll. Entsprechend reduziert sich dann der Monatsbeitrag.

Sind mein Ehepartner und meine Kinder automatisch in meiner privaten Krankenversicherung (PKV) mitversichert?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der PKV keine Familienversicherung. Das bedeutet, dass für jeden Mitversicherten ein eigener Beitrag zur PKV geleistet werden muss.

Kann ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren, wenn ich einmal privat versichert war?

Das ist durchaus möglich, wenn Sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie unter 55 Jahren alt sind und Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) sinkt, werden Sie wieder als pflichtversichert eingestuft. So werden Sie dann auch wieder Mitglied der GKV. Als Selbständiger oder Freiberufler haben Sie keine Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren – unabhängig von Ihrem Einkommen.

Wann ist der Versicherer berechtigt, meine private Krankenversicherung (PKV) zu kündigen?

In begründeten Fällen kann Ihr Versicherer Ihre PKV kündigen. Das ist dann der Fall, wenn Sie beispielsweise Ihre Beiträge nicht bezahlt haben oder Sie Ihren Obliegenheiten nicht nachgekommen sind.