Private Krankenversicherung Basistarif

Seit 2009 gibt es ihn: den Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV). Er wurde im Zuge der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht entwickelt. Diese besagt, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleiben soll. Das bedeutet auch, dass diejenigen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, die Möglichkeit bekommen müssen, in ihre Versicherung zurückkehren zu können.

Basistarif muss angeboten werden

An genau diesem Punkt setzt der Basistarif an. Seit der Gesundheitsreform sind alle privaten Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet, für ihre Kunden den Basistarif anzubieten. Was Leistungsumfang und Mindestverweildauer anbelangt, so entspricht er dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wenn Sie ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben, beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung, so brauchen Sie keine Angst vor einer Gesundheitsprüfung zu haben. Denn im Basistarif darf kein Risikozuschlag erhoben werden. Darüber hinaus sind die Beiträge, die Sie für den Basistarif entrichten müssen, auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt.

Hilfe bei finanziellen Engpässen

Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten, den Beitrag zu Ihrem Basistarif zu entrichten, brauchen Sie nur noch die Hälfte zu bezahlen. Wenn Sie das auch nicht bezahlen können, kommt Ihnen Ihr zuständiger Sozialversicherungsträger zu Hilfe.

Wenn Sie wollen, können Sie im Basistarif eine Selbstbeteiligung festlegen. Diese können Sie so oft Sie wollen ändern, denn auch hierbei fällt keine Gesundheitsprüfung an. Wie allgemein üblich in der PKV müssen auch im Basistarif für jede versicherte Person eigene Beiträge geleistet werden.

Bevor Sie sich für einen Basistarif entscheiden, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie mit den gebotenen Leistungen zufrieden sind. Wenn nicht, können Sie sich auch in einem anderen Tarif der privaten Krankenversicherung versichern lassen und von komfortablen Zusatzleistungen profitieren.

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