Pivate Krankenversicherung Standardtarif

Der Standardtarif wurde 2009 weitestgehend vom Basistarif abgelöst. Allerdings haben bestimmte Personenkreise wie Rentner und erkrankte oder pensionierte Beamte die Möglichkeit, sich auch jetzt noch im Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern.

Es gibt zwei Gründe, warum der Standardtarif der PKV noch nicht ganz von der Bildfläche verschwunden ist. Einerseits werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter häufig höher, so dass sie von manchen Versicherten nicht mehr bezahlt werden können. Andererseits ist es aber den Versicherten untersagt, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln.

Im Standardtarif aber, darf der Beitrag nicht den aktuellen Höchstsatz der GKV überschreiten. Auch die Leistungen im Standardtarif sind ähnlich wie die der GKV.

Altersrückstellungen mitnehmen

Wenn Sie von einem Tarif, der höherwertig ist, in den Standardtarif wechseln wollen, können sie Ihre bisherigen Altersrückstellungen mitnehmen. Wenn Sie bereits lange genug Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind, kann es sein, dass Sie einen geringeren Beitrag leisten müssen als den Höchstbeitrag in der GKV.

Nun aber zu den praktischen Fragen: Wann genau haben Sie die Möglichkeit, einen Standardtarif abzuschließen oder in den Standardtarif zu wechseln? Sie können dann wechseln, wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind und schon länger als 10 Jahre eine private Krankenvollversicherung haben. Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, gelten die gleichen Bedingungen. Darüber hinaus müssen Sie in diesem Fall mit Ihrem aktuellen Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegen.

Weitere Möglichkeiten für den Standardtarif

Wenn Sie erwerbsunfähig sind und vorzeitig in Rente oder Pension gehen müssen, steht Ihnen der Standardtarif ebenfalls offen. Ihr Jahreseinkommen muss zudem unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Außerdem gilt auch hier die Mindestversicherungszeit von 10 Jahren. Wenn Sie nach Beihilfetarifen versichert waren, entfällt diese.

Auch Beamten haben eine besondere Berechtigung, in den Standardtarif zu wechseln. Nach Vollendung des 55. oder des 65. Lebensjahres gelten für Sie dieselben Bedingungen wie für andere privat Versicherte. Wenn Sie als Beamter eine Vorerkrankung haben und nicht (oder nur mit Risikozuschlag) in einen normalen Beihilfetarif gelangen könnten, können Sie sogar gleich in den Standardtarif wechseln.

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